Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB als PDF herunterladen1. Anmeldung und Buchung
Die Anmeldung/Buchung für die Nutzung oder Miete von Räumlichkeiten im K3 oder auf dem Veranstaltungsplatz erfolgt über das Buchungsformular, das auf der Homepage www.k3.at zu finden ist. Die Zusendung des unterzeichneten Dokuments stellt ein rechtsverbindliches Buchungsangebot dar. Das Buchungsformular muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein; falsche oder irreführende Angaben heben die Wirksamkeit des Buchungsangebots auf. Eine wirksame Buchung kommt nur durch schriftliche Buchungsannahme der Geschäftsführung der Kommunalgesellschaft St. Kanzian mbH (GmbH) zustande.
2. Vertragsabschluss
Mit der Zusendung des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments und der bestätigten Rücksendung durch die GmbH erlangt die Buchung Rechtsverbindlichkeit. Die Buchung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot, an das der Buchende bis zur Beendigung der Veranstaltung gebunden ist. Sämtliche Nebenabreden müssen schriftlich vereinbart werden.
3. Einbeziehung der Vertragsbedingungen
Mit Unterzeichnung des Buchungsformulars erkennt die sich anmeldende Partei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung als verbindlich an. Sie steht dafür ein, dass auch die von ihr auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag und die Hausordnung einhalten.
4. Vertragsinhalt
Zunächst gilt das ausgefüllte Buchungsformular als Vertragsangebot, das dann als angenommen gilt, wenn es von der GmbH zurückgesandt wird. Sonder- und Zusatzvereinbarungen können nur schriftlich getroffen werden.
5. Rücktritt von der Buchung
Unternehmen und Veranstalter, die einen Veranstaltungstermin gebucht haben, können nach erfolgter Bestätigung dieses Buchungstermins nicht mehr aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden. Verlangt ein Veranstalter dennoch die Auflösung und stimmt die GmbH ausnahmsweise zu, sind folgende Anteile des Rechnungsbetrages als Vertragsstrafe zu zahlen: 30% bei Auflösung bis zehn Wochen vor dem gebuchten Termin, 100% bei Auflösung danach. Die Berechnung erfolgt durch die GmbH.
6. Beschränkungen
Die GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der angemeldete Termin nicht zur Verfügung steht, von der Buchung Abstand nehmen; Schadensersatzansprüche kann der Anmelder daraus nicht ableiten. Die GmbH hat weiters das Recht, einzelne Unternehmen, Ausstellungsgüter oder Präsentationsmaßnahmen ohne Angabe von Gründen von der Nutzung auszuschließen, wenn diese nicht zum Veranstaltungszweck passen, den Gesetzen zuwiderlaufen oder von genehmigten Inhalten abweichen.
7. Änderung der Nutzung
Der Veranstalter ist nicht befugt, andere Räume oder Gebäudeteile ohne Rücksprache mit der GmbH in Anspruch zu nehmen; geschieht dies dennoch, darf die GmbH die Inanspruchnahme nachträglich in Rechnung stellen. Eine Überlassung an nicht in der Buchung aufgeführte Personen, Dritte oder Unternehmen sowie eine Untervermietung sind unzulässig; die GmbH kann in diesem Fall die Veranstaltung unverzüglich absagen, wobei das vereinbarte Nutzungsentgelt dennoch zu entrichten ist.
8. Gestaltung/Ausstellung
Standaufbauten und Theken dürfen nur auf Grundlage der eingereichten Buchungsunterlagen und in der dort wiedergegebenen Art und Weise aufgebaut werden; Änderungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung der GmbH zulässig. Standaufbauten und Theken sind selbsttragend zu erstellen, jegliche Befestigung an Wänden, Säulen oder Fußböden ist untersagt. Für entstehende Schäden haftet der Veranstalter oder Mieter selbst, auch für Mitarbeiter, Personal oder beauftragte Dritte.
9. Gestaltung/Präsentationsräumlichkeiten
Die Raumbelegung ist nur in dem mit der GmbH abgestimmten Umfang hinsichtlich maximaler Bestuhlung, Tischausstattung sowie Form und Umfang der Gesamtgestaltung statthaft.
10. Allgemeine Gestaltung und Werbung
Das Bekleben von Fußböden ist nur mit rückstandsfreien Materialien zulässig, Kraftklebebänder dürfen nicht verwendet werden. Werbematerialien, Plakate, Hinweisschilder sowie das Bekleben, Anstreichen oder Tapezieren von Gebäudeteilen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der GmbH gestattet. Einbauten oder Veränderungen an Einrichtungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung und gehen zu Lasten des Veranstalters. Feuerlöscher, Hydranten, elektrische Verteiler, Notbeleuchtungen und technische Anlagen dürfen nur von geschulten Personen bedient werden und ihr Standort darf nicht verändert werden; Fluchtwege müssen frei zugänglich bleiben. Offenes Feuer, Tauchsieder und ungeschützte Heiz-/Kochgeräte sind untersagt. Der Einsatz von Lasern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GmbH. Technische Einrichtungen dürfen nur von autorisiertem, geschultem Personal bedient werden.
11. Direktverkauf
Ein Direktverkauf ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zugelassen; genehmigte Ausstellungsgüter sind mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Aussteller und präsentierende Unternehmen holen die erforderlichen Gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen selbst ein.
12. Konzert- und Partyveranstaltungen
Veranstalter müssen auf die Einhaltung der Hausordnung durch ihre Gäste achten. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Veranstalter selbst einzuholen und vor Veranstaltungsbeginn der GmbH nachzuweisen. Wird die erforderliche Genehmigung nicht erteilt und muss der Veranstalter von einer bereits gebuchten Veranstaltung zurücktreten, ist eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Mietpreises zu entrichten.
13. Zahlungsbedingungen
Der Mieter oder Veranstalter ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für angemeldete oder bestätigte Leistungen zu entrichten, einschließlich Kosten für Leistungen Dritter (z.B. Internet, Telefon, erhöhtes Stromaufkommen, zusätzliche Installationen) sowie von der GmbH verauslagter Kosten (z.B. Müllcontainer, gesonderte Reinigung). Alle Preise der Mietpreistabelle sind Bruttopreise.
14. Fälligkeit
Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach dem Veranstaltungstermin fällig. Bei Zahlungsverzug ist die GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen (5% bei Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes).
15. Abtretung, Aufrechnung
Die Abtretung von Forderungen ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
16. Beanstandungen
Beanstandungen von Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung schriftlich erfolgen.
17. Vermieterpfandrecht und Schlüsselrückgabe
Die GmbH behält sich vor, zur Sicherung ihrer Forderungen das Vermieterpfandrecht auszuüben. Übergebene Schlüssel sind spätestens drei Werktage nach dem gebuchten Veranstaltungstag zurückzugeben.
18. Haftung, Versicherung
Die GmbH verfügt über eine eigene Veranstalterversicherung für Inventar sowie Personen- und Sachschäden bei eigenen Veranstaltungen sowie gegen Wasser-, Einbruch-, Blitz- und Leitungsschäden. Eingebrachte Inventare von Veranstaltern sind davon nicht erfasst; diese benötigen eine eigene Veranstalterversicherung. Die GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensmeldungen sind spätestens 14 Tage nach dem Veranstaltungstermin bekanntzugeben. Es besteht keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände sowie kein Mietnachlass bei Störungen der technischen Ausstattung.
19. Haftung des Mieters/Veranstalters
Vermietete Flächen und Einrichtungsgegenstände sind während Auf-/Abbau und Veranstaltung pfleglich zu behandeln. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Aussteller, Veranstalter und Mieter haften für Personen- und Sachschäden, die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter, beauftragte Dritte oder ihre Besucher verursacht werden, sowie für den geordneten Ablauf der Veranstaltung und sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des K3.
20. Rücktritt der GmbH
Die GmbH ist zum Rücktritt berechtigt bei Verstoß gegen die Hausordnung, Nichteinhaltung der Zahlungsfristen, Gründen in der Person des Veranstalters (z.B. mangelnde Volljährigkeit, Insolvenz, Straf- oder Sachwalterschaftsverfahren), Nichtvorlage erforderlicher Genehmigungen oder der Veranstalterversicherung. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
21. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt oder von der GmbH nicht verschuldeten zwingenden Gründen kann die Veranstaltung zeitlich verschoben, aufgehoben oder in ihrer Dauer verändert werden, ohne dass dem Veranstalter Schadensersatzansprüche zustehen.
22. Bild- und Tonaufnahmen
Der Mieter/Veranstalter besitzt während seiner Veranstaltung das alleinige Recht der Bild- und Tonaufnahmen; das eigene Aufnahmerecht der GmbH bleibt davon unberührt.
23. Werbung
Veranstalter und ausstellende Unternehmen haben das Recht der Werbung in den angemieteten Räumlichkeiten; Plakate dürfen nur an dafür vorgesehenen Flächen angebracht werden. Neon- oder Flackerschrift ist nur mit schriftlicher Genehmigung der GmbH gestattet. Die GmbH kann nicht regelkonforme Werbung ohne Ankündigung entfernen lassen; die Kosten trägt der Veranstalter.
24. AKM-Gebühren und Lustbarkeitsabgabe
Der Veranstalter/Mieter ist verpflichtet, anfallende Gebühren und Abgaben für seine Veranstaltung selbst an die AKM und die Gemeinde St. Kanzian abzuführen.
25. Auf- und Abbau/Beendigung der Veranstaltung
Der Veranstalter trägt die Kosten für Auf- und Abbau. Der Abbau muss spätestens 12 Stunden nach Veranstaltungsende erfolgt sein, spätestens eine Stunde nach Veranstaltungsende muss das K3 geräumt sein; andernfalls wird eine Verzugsgebühr von 20% des Mietpreises fällig.
26. Zurückgelassene Materialien
Nicht rechtzeitig entfernte Ausstellungs- oder Präsentationsgegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Veranstalters abtransportiert oder eingelagert. Anfallenden Müll hat der Veranstalter selbst zu entsorgen.
27. Verschiedenes
Die GmbH behält sich vor, notwendige Änderungen vorzunehmen.
28. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Völkermarkt.
Kommunalgesellschaft St. Kanzian m.b.H., Klopeiner Straße 5, A-9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Tel: +43 4239 2224